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Zoo-Ordnung

Der Zoo ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit beide gleichermaßen zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.

Anweisungen

Den Weisungen der Zoo-Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zoo-Ordnung können mit einem Verweis aus dem Zoo geahndet werden.

Bitte nicht mitbringen!Haustiere (Ausnahme: Hunde an der kurzen Leine).
 Fahrzeuge aller Art (Ausnahme: Laufräder/ Dreiräder für Kinder unter 3 Jahren, Rollstühle und Bollerwagen).
 Musikgeräte, Drohnen, Luftballons, Bälle
Tiere und PflanzenDas Füttern aller Tiere ist strikt verboten , um deren Gesundheit zu erhalten. Unsere Tiere bekommen ausreichend Futter in entsprechender Qualität von unseren Tierpflegern.
 Die Schmetterlinge im SchmetterlingsDschungel dürfen nicht berührt werden. Jeglicher Kontakt zerstört ihre Flügel.
 Tiere nicht anfassen oder in Gehege greifen (Ausnahme: Esel und Ziegen dürfen vorsichtig gestreichelt werden). Auch das liebste Tier hat Zähne oder einen Schnabel.
 Erschrecken Sie unsere Tiere nicht! Um besondere Vorsicht und Ruhe bitten wir im Affenhaus, im SchmetterlingsDschungel, im Vogelhaus, im Regenwaldhaus und im PinguinPool.
 Reissen Sie keine Pflanzen aus. Bitte keine Pflanzen an die Tiere verfüttern, denn diese können giftig sein.
HundeHunde sind im Park erlaubt, sie müssen an der kurzen Leine geführt werden. Vor den Tierhäusern müssen sie warten. Es stehen Anbindestationen zur Verfügung. Kot muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Eintritt kostet 3,00 €.
AufsichtspflichtKinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen Zutritt zum Zoo. Aufsichtspersonen (Eltern, Großeltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, BegleiterInnen) tragen für alle Schäden Verantwortung, die durch den/die zu Beaufsichtigenden entstehen.
 Bei Schülergruppen/ Kindergärten muss eine Beaufsichtigung der Kinder jederzeit sichergestellt sein. Lassen Sie die Kinder nicht alleine den Zoo erkunden. Erst ab der 5. Klasse ist eine Erkundung in Kleingruppen erlaubt. Verstöße und Fehlverhalten von Gruppen führen zum Verweis der Klasse und kann ein Zooverbot nach sich ziehen!
BesucherwegeBleiben Sie auf den Wegen und überklettern keinerlei Abgrenzungen bzw. beklettern Begrenzungen. Gräben (auch den Graben bei unseren Trampeltieren) dürfen nicht betreten werden!
 Unsere Mülleimer sind da, damit sie benutzt werden! Entsorgen Sie Ihren Müll in den bereitgestellten Behältern, damit er nicht in die Gehege fällt und von den Tieren gefressen wird.
 Das Werfen von Gegenständen/ Müll in die Gehege oder Wasserbecken ist verboten.
Eintrittskarten und JahreskartenDer Besuch des Zoos ist nur mit gültiger Eintrittskarte über den Haupteingang erlaubt.
 Jahreskarten sind nicht übertragbar. Das Kassenpersonal darf jederzeit die Identität des Karteninhabers anhand eines Dokumentes überprüfen. Bei Zuwiderhandlung wird die Karte ersatzlos eingezogen.
Fotografieren und FilmenDas Fotografieren und Filmen im Zoo ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Eine Veröffentlichung im Internet (private Websites, Instagram, facebook, Youtube, Fotoforen, etc.) ist ausschließlich mit Quellennachweis: Zoo Krefeld gestattet.
 Jegliche kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Zoos und Zahlung eines Honorars an den Zoo erlaubt.
Anfragen bitte an marketing@zookrefeld.de
 Der Zoo behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor.

Die Zooleitung, 13. Dezember 2022