HERZLICH WILLKOMMEN!
Auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten ab Mittwoch den 24.11.2021, folgende Regelungen für den Zoobesuch:
Der Besuch des Zoos ist nur noch immunisierten Personen (2G) gestattet. Dazu zählen folgende Personenkreise:
- vollständig geimpfte Personen mit vorliegendem Impfnachweis. (Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück.)
- genesene Personen mit entsprechendem Nachweis. (Infektion liegt maximal 6 Monate zurück.)
- schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren. (Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre gelten als getestete Personen, solange verbindliche Schultestungen stattfinden benötigen Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre keinen gesonderten Testnachweis.)
- Kinder unter dem Schuleintrittsalter. (Ein Testnachweis ist nicht notwendig.)
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie Schwangere. Zur Bestätigung muss sowohl eine ärztliche Bescheinigung bzw. der Mutterpass, als auch ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum vorgelegt werden.
Bitte zeigen sie beim Einlass sowohl ihren Nachweis zur Immunisierung wie auch einen Lichtbildausweis vor.